SPD– die Inklusionspartei für Menschen mit Behinderungen
Hannoversche Erklärung
beschlossen auf der gemeinsamen Arbeitstagung der Landesausschüsse
SelbstAktiv Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Bremen, Hessen, MecklenMecklenburg-Vorpommen, Sachsen-Anhalt, Sachsen mit
Unterstützung des Bundesvorstandes
Hannover, den 7. September 2019
Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit
Gleichberechtigung und Lebenssicherung für Werkstatt-Beschäftigte
In der Bundesrepublik arbeiten über 300.000 Beschäftigte in den Werkstätten für behinderte Menschen. Rund zehn Prozent von ihnen sind zudem auf sog. ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig. Das sind Arbeitsplätze, die den Werkstätten von der Erwerbswirtschaft bereitstellt werden. Gemeinsam erwirtschaften die Werkstatt-Beschäftigten durch ihrer Hände Arbeit Jahr für Jahr Werte von zig Millionen Euro. Die Ergebnisse veröffentlichen die GmbH-Werkstätten im Bundesanzeiger.
Und doch wird diese gesellschaftlich wichtige Arbeitsleistung nicht ausreichend anerkannt: Den Werkstatt-Beschäftigten wird der Arbeitnehmerstatus nicht zugestanden. Niemand der Werkstatt-Beschäftigten erhält aus der Arbeitstätigkeit ein unterhaltssicherndes Arbeitseinkommen. Bundesweit beträgt ihr Durchschnittslohn weniger als 200 Euro im Monat. Darum sind sie auf öffentliche Zuwendungen angewiesen; viele z. B. auf die gesetzliche Grundsicherung.
Alle Werkstätten für behinderte Menschen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Auch die Einkommen der Angestellten und Werkstatt-Leitungen. Das sind sichere, fest vereinbarte Tariflöhne und -gehälter. Nur die Werkstatt-Beschäftigten müssen ihren Verdienst selbst erwirtschaften. Für sie gibt es keinen vereinbarten, existenzsichernden Monatslohn. Sie erhalten nur einen niedrigen Leistungslohn. Diese Situation ist ungerecht und eine grobe Benachteiligung der Menschen mit Behinderungen. Denn hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.
Die SPD erklärt: „Wir bringen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Höhe der Zeit.“ Davon darf niemand ausgeschlossen sein. Niemand darf benachteiligt werden. Die SPD ist für einen gerechten Lohn in einer gerechten Arbeitswelt. Auch die Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen haben das gleiche Recht, ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu sichern.
Die SPD-Arbeitsgemeinschaft SelbstAktiv fordert deshalb:
1. Gleichberechtigung für alle, die in den Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Denn niemand darf wegen seiner Beeinträchtigung benachteiligt werden.
2. Gleiche Rechte durch Anerkennung des Arbeitnehmerstatus für die Werkstatt-Beschäftigten: angemessene Arbeitsverträge statt nachteilige „Werkstattverträge“.
3. Existenzsicherndes Arbeitseinkommen: Der gesetzliche Mindestlohn schützt vor Verarmung und schafft mehr Gerechtigkeit. Er muss als Mindesteinkommen auch für die Werkstattbeschäftigten gelten, solange es noch keine tariflichen Lösungen gibt.