Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten
der Arbeitsgemeinschaften in der SPD
gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD
Beschlossen durch den Parteivorstand am 8. Juni 2020
Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD. Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, die sich in den politischen Bereichen engagieren, für die die Arbeitsgemeinschaften in der SPD zuständig sind. Die Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit, die unterschiedlichsten Schichten und Gruppen der Gesellschaft anzusprechen, sie verfügen über Kompetenz und Kontakte in diese Bereiche. Das muss konstruktiv für die Arbeit der SPD genutzt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv ist Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie dient zur Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen.
Aufgaben von „Selbst Aktiv“ sind
- die Interessen von Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der
SPD zu vertreten, - das Engagement von Menschen mit Behinderung zu fördern, Menschen mit
Behinderung für die sozialdemokratische Programmatik zu gewinnen, - die Kooperation mit Verbänden, Organisationen und Initiativen von Menschen
mit Behinderung auszubauen, - dazu beizutragen, dass die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung
behinderter Menschen allen Ebenen und in der SPD umgesetzt wird und die
Teilhabe behinderter Menschen fester Bestandteil einer ganzheitlichen und
inklusiven Gesellschaftspolitik wird und - die Nominierung von Menschen mit Behinderung für Wahlämter in
Parlamenten, Parteigremien und weiteren Gremien zu fördern.
Die SPD setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Deshalb ist es uns ein Anliegen, auf allen Gliederungsebenen Genossinnen und Genossen mit Behinderungen die politische Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne hat sich die Partei immer bemüht, mögliche zusätzliche Bedarfe für die Ermöglichung der politischen Teilhabe von Mitgliedern mit Behinderungen unbürokratisch zu regeln. An dieser Praxis wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD
gemäß § 10 des Organisationsstatuts der SPD Beschlossen durch den Parteivorstand am 8. Juni 2020
Richtlinie_Arbeitsgemeinschaften_mit_Ausfuehrungsbestimmungen_2020.pdf
Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD-Landesorganisation Bremen
(SPD LAND BREMEN) vom 8. Oktober 2021